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Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
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In der Tagung vom Volks-Bundesrath am 27. Juni 2010 beschlossen.


    Nr. 23


    Für die Zwecke einer zu folgen habenden Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches in seinen völkerrechtlich anerkannten Grenzen vom 31. Juli 1914, sowie allen Verordnungen und Gesetzen in Bezug der nie außerkraftgetretenen Verfassung vom 16. April 1871 zum Stand 28. Oktober 1918, wird nun ein „Übergangs-Amtssitz“ für das Reichsgrundbuchamt eingerichtet.

    Es gilt mit sofortiger Wirkung als „Übergangs-Amtssitz“ für das Reichsgrundbuchamt,

    Schloß Bellevue, Spreeweg 1 in der Reichshauptstadt 10557 Berlin, reichsrechtliche Postleitzahl 1.

    Sobald das Reichsgrundbuchamt seine angestammten Gebäude und Liegenschaften beziehen kann, tritt dieser Erlaß außer Kraft.

    Zugestimmt in Berlin, den 27. Juni 2010

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes


zentrale@reichsjustizamt.de


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