Nr. 20
Für die Zwecke
einer zu folgen habenden Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des
Deutschen
Reiches in seinen völkerrechtlich anerkannten Grenzen vom 31. Juli 1914,
sowie
allen Verordnungen und Gesetzen in Bezug der nie außerkraftgetretenen
Verfassung
vom 16. April 1871 zum Stand 28. Oktober 1918, wird nun ein
„Übergangs-Amtssitz“
für die Reichspolizei eingerichtet.
Es gilt mit sofortiger Wirkung als „Übergangs-Amtssitz“
für die Reichspolizei,
Schloß
Bellevue, Spreeweg 1 in der Reichshauptstadt 10557 Berlin,
reichsrechtliche
Postleitzahl 1.
Sobald
die Reichspolizei seine angestammten Gebäude und Liegenschaften beziehen kann, tritt dieser Erlaß außer Kraft.
Berlin, den 27. Juni 2010
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes