Nr. 03
Deutscher
Recht-Konsulent kann nur die Person sein, die dem Reichsverband Deutscher
Recht-Konsulenten angehört und nach dessen aktueller Satzung handelt. Der Deutsche
Recht-Konsulent kurz „DRK“, unterliegt nur dem Staats- und Reichsrecht im gesamten
Bundesgebiet des Deutschen Reichs (Deutschland).
Verlust der Mitgliedschaft beim Reichsverband kurz „RDRK“, oder der Verstoß
gegen die Reichs- und Staatsordnung, bedeutet sofortiger Verlust des Status
Deutscher Recht-Konsulent und wenn nötig auch Hinzuziehung behördlicher
Maßnahmen.
Den Deutschen Recht-Konsulenten obliegt bis auf Widerruf die vollumfängliche
Rechtspflege nach Staats- und Reichsrecht im gesamten Bundesgebiet (Deutschland)
des Deutschen Reiches.
Dieser Beschluß gilt rückwirkend, bis zum 23. Mai 1945 und tritt mit
Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.
Gegeben zu Ansbach, den 28. März 2010
Im Allerhöchsten Auftrage des
Deutschen Volkes
Rath der Volksbeauftragten
Reichsgesetzblatt "RGBl-1003131-Nr3-DRK-Rechtspflege-im-Reich" in Amtsschrift