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Justitia Deutsches Reich
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gegeben am 28.02.2010
Änderungsstand: 28.03.2010

In Kraft gesetzt am 30.03.2010 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrath und des Volks-Reichstag, was folgt:


    Nr. 03


    Deutscher Recht-Konsulent kann nur die Person sein, die dem Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten angehört und nach dessen aktueller Satzung handelt. Der Deutsche Recht-Konsulent kurz „DRK“, unterliegt nur dem Staats- und Reichsrecht im gesamten Bundesgebiet des Deutschen Reichs (Deutschland).

    Verlust der Mitgliedschaft beim Reichsverband kurz „RDRK“, oder der Verstoß gegen die Reichs- und Staatsordnung, bedeutet sofortiger Verlust des Status Deutscher Recht-Konsulent und wenn nötig auch Hinzuziehung behördlicher Maßnahmen.

    Den Deutschen Recht-Konsulenten obliegt bis auf Widerruf die vollumfängliche Rechtspflege nach Staats- und Reichsrecht im gesamten Bundesgebiet (Deutschland) des Deutschen Reiches.

    Dieser Beschluß gilt rückwirkend, bis zum 23. Mai 1945 und tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.


    Gegeben zu Ansbach, den 28. März 2010

     

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Rath der Volksbeauftragten

    Reichsgesetzblatt "RGBl-1003131-Nr3-DRK-Rechtspflege-im-Reich" in Amtsschrift


zentrale@reichsjustizamt.de


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