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Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
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verordnet am 01.06.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 05.06.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 09


    § 1.

    Der Zeitpunkt, in welchem der Kriegszustand als beendet anzusehen ist und im Sinne einer nachfolgenden friedensvertraglichen Regelung endet, wird hierdurch auf den 25. Juni 2011 bestimmt.

    § 2.

    Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.


    Verordnet zu Berlin, den 01. Juni 2011

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Staatssekretär des Innern

    Reichsgesetzblatt "RGBl-1106013-Nr09-Verordnung-Kriegszustand-Ende" in Amtsschrift


zentrale@reichsjustizamt.de


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