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Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
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gegeben am 14.08.2010, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:


    Nr. 31


    § 1.

    Auf Sachgüter und Dienstleistungen aller Art wird eine Abgabe in Höhe von 10 von Hundert der Erlöse erhoben.

    § 2.

    Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.


    Gegeben zu Berlin, den 14. August 2010.


    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
    Staatssekretär des Innern

    Reichsgesetzblatt "RGBl-1008145-Nr31-Gesetz-Mehrwertsteuergesetz" Amtsschrift

zentrale@reichsjustizamt.de


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