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Justitia Deutsches Reich
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verordnet am 27.08.2011, im Namen des Deutschen Reiches 

In Kraft gesetzt am 01.10.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

     

    Nr. 17
     

§ 1.

Patente auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Teilen davon, sowie Mikroorganismen werden nicht erteilt und auch bereits erteilte Patente in diesem gesamten Bereich werden hiermit außer Kraft gesetzt und als ungültig und nicht schützenswert erklärt.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.


Berlin, den 27. August 2011

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes
Staatssekretär des Reichspatentamtes

Reichsgesetzblatt "RGBl-1108271-Nr17-Verordnung-Patentverbot" in Amtsschrift


zentrale@reichsjustizamt.de


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