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E N T W U R F 

In der Tagung vom Volks-Bundesrath am 23. Mai 2010 beschlossen.


    Nr. 08

    Für die Wahlen zum Präsidialsenat wird folgendes angeordnet:

    § 1

    [1] Wahlberechtigt ist, wer das Wahlrecht zum Volks-Reichstag hat.
    [2] Die Wahl ist unmittelbar und geheim. Jeder Wähler hat eine Stimme.

    § 2

    Den Wahltag bestimmt der Volks-Reichstag; es muß ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sein.

    § 3

    Der Stimmzettel muß die Person, dem der Wähler seine Stimme geben will, bezeichnen und darf keine weiteren Angaben enthalten.

    § 4

    [1] Gewählt sind diejenigen vier Personen, welche die meisten aller gültigen Stimmen erhalten haben.
    [2] Ergibt sich keine solche Mehrheit, so findet ein weiterer Wahlgang statt, bei dem wiederum Absatz 1 zum Tragen kommt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Reichswahlleiter zieht.

    § 5

    [1] Die Stimmen werden in den Reichstagswahlkreisen gezählt. Das Ergebnis wird dem Reichswahlleiter mitgeteilt.
    [2] Die Zählung besorgt der Wahlausschuß; Er besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier Beisitzern, die dieser aus den Wählern beruft. Der Wahlausschuß beschließt mit Stimmenmehrheit.

    § 6

    [1] Der Reichswahlausschuß stellt das Wahlergebnis im Reiche fest.
    [2] Er besteht aus dem Reichswahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzern, die dieser aus den Wählern beruft. Der Reichswahlausschuß beschließt mit Stimmenmehrheit.

    § 7

    [1] Das für den Volks-Reichstag gebildete Wahlprüfungsgericht prüft das Wahlergebnis.
    [2] Wird die Wahl für ungültig erklärt, so findet eine neue Wahl statt. Die Ungültigkeitserklärung kann sich auf den zweiten Wahlgang beschränken.

    § 8

      Die Vorschriften des §§ 2 bis 18 des Reichswahlgesetzes gelten sinngemäß.

    § 9

    Das gegenwärtige Gesetz tritt bei der ersten nach dessen Verkündigung stattfindenden Neuwahl des Präsidialsenat in Kraft.


    Zugestimmt in Waldstetten-Weilerstoffel, den 23. Mai 2010

     

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes


zentrale@reichsjustizamt.de


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