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unter Justitia Deutschland bzw.
Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
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E N T W U R F 

In der Tagung vom Volks-Bundesrath am 23. Mai 2010 beschlossen.


    Nr. 09

    § 1

    Im gesamten Umfang der Reichsgesetzgebung, in dem auf Grund von Bestimmungen die Bundesstaaten voran stehen, sind die betreffenden Gesetze und Verordnungen mit folgenden Wortlaut zu ergänzen:

    In Ermangelung der Bundesstaaten tritt an die Stelle das Deutsche Reich.

    § 2

    Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

     

    Zugestimmt in Waldstetten-Weilerstoffel, den 23. Mai 2010

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes


zentrale@reichsjustizamt.de


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