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Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
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E N T W U R F 

In der Tagung vom Volks-Bundesrath am 27. Juni 2010 beschlossen.


    Nr. 22


    Für Zwecke der übergeordneten Dienstleistung im Deutschen Reich und den Bundesstaaten, wird die Reichsdruckerei eingerichtet.  

    Die einzelnen Aufgaben der Reichsdruckerei bestimmt der Rath der Volksbeauftragten und der Staatssekretär des Reichspostamtes. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die Reichsdruckerei übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.


    Mit der Einrichtung der Reichsdruckerei, geht das gesamte Vermögen einer „Bundesdruckerei der Bundesrepublik Deutschland“ in den Besitz des Deutschen Reiches über und ist durch die Reichsdruckerei zu verwalten. Die „Bundesdruckerei der Bundesrepublik Deutschland“ ist als solche per Gesetz aufzulösen. Verbindlichkeiten, Treuhandschaften oder Vermögensrechte gegenüber der „Bundesdruckerei“ werden in einem gesonderten Gesetz geregelt.


    Zugestimmt in Berlin, den 27. Juni 2010

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes


zentrale@reichsjustizamt.de


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