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Justitia Deutsches Reich
Deutschland / Deutsches Reich
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E N T W U R F 

In der Tagung vom Volks-Bundesrath am 20. Juni 2010 beschlossen.


    Nr. 13


    Zum Zwecke der übergeordneten Verwaltung und des Betriebes aller im Deutschen Reich befindlichen Reichsstraßen und Reichsautobahnen, wird ein Reichsverkehrsamt errichtet.

    Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung "Staatssekretär im Reichsverkehrsamt".

    Die einzelnen Aufgaben des Reichsverkehrsamtes bestimmt der Rath der Volksbeauftragten. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf die neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird. Dem Reichsverkehrsamt obliegt auch der Vollzug der Straßenverkehrsordnung und der weitere Ausbau des Straßennetzes.

    Zugestimmt in Waldstetten Weilerstoffel, den 20. Juni 2010

    Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes


zentrale@reichsjustizamt.de


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