Deutscher Reichsanzeiger
Der Deutsche Reichsanzeiger war die amtliche Zeitung des
Deutschen Reichs, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des
Reichstags veröffentlicht wurden. Ab 1875 wurden nach § 6 des Gesetzes über Markenschutz auch erstmals eingetragene Warenzeichen veröffentlicht. Er erschien täglich außer an Sonn- und Feiertagen.
Deutscher Gerichtshof
Das Deutsche Reichsgericht auch bekannt als Deutscher Gerichtshof war von 1879 bis Ende 1918 für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit als oberster Gerichtshof im Deutschen Reich verantwortlich. Der Sitz des Gerichtshofs bzw.
des Reichsgerichts war und ist Leipzig. Zuständig war der Gerichtshof für Strafrechtspflege und Zivilpflege, Die unteren Instanzen dieser Rechtsprechung wurden von den Ober-Land- und Amtsgerichten wahrgenommen.
Reichsanwaltschaft
Die Reichsanwaltschaft ist eine oberste Behörde des Deutschen Reichs im Geschäftsbereich des Deutschen Reichsgerichtes; Nach § 143 Abs. 1 Nr. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist die Reichsanwaltschaft
die Anklagebehörde am deutschen Reichsgericht. Der erste Beamte der Reichsanwaltschaft ist der Ober-Reichsanwalt. Dem Ober-Reichsanwalt sind mehrere Reichsanwälte nach § 145 GVG als seine Vertreter zugeordnet.