Gesetz über die Aufhebung des Reichsrats vom 14.02.1934
Gesetz über die Aufhebung des Reichsratsvom 14. Februar 1934.Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: § 1. (1) Der Reichsrat wird aufgehoben. (2) Die Vertretungen der Länder beim Reich fallen fort. § 2. (1) Die Mitwirkung des Reichsrats in Rechtsetzung und Verwaltung fällt fort. (2) Soweit der Reichsrat selbständig tätig wurde, … Weiterlesen