Reichsbürgergesetz
Reichsbürgergesetz.vom 15. September 1935.aufgehoben durch das Gesetz Nr. 1 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland vom 20. September 1945 (ABl. S. 6) Der Reichstag hat einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: § 1. (1) Staatsbürger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist. (2) Die Staatsangehörigkeit wird … Weiterlesen