Affidavit – unter Eid unterzeichnete Urkunde

Affidavit Unter Eid unterzeichnete Urkunde Ein Affidavit ist im Gegensatz zu einer eidesstattlichen Versicherung ein echte vereidigte Versicherung. Der Begriff entstammt der mittelalterlichen Rechtssprache. Affidavit (lateinisch) heißt: „(er/sie) hat zugesichert“. Arnd S. Burchard: Affidavit für seinen Cousin Paul Dessau, 1939 In Ländern, in denen englisches oder verwandtes Recht angewandt wird (vor allem ehemals britische Kolonien), … Weiterlesen