Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten e.V.

Staatlich anerkannter Deutscher Recht.Konsulent ist jede Person, die sich nach dem Gesetz, betreffend die Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich,Deutscher Recht-Konsulent legitimieren kann. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1211281-nr17-gesetz-rechtspflege-im-deutschen-reich/ Zitat aus dem Gesetz: Deutscher Recht-Konsulent kann nur die Person sein, die dem Reichsvererein Justitia Deutschland angehört und nach dessen aktueller Satzung handelt. Der Deutsche Recht-Konsulent kurz „DRK“, unterliegt nur dem … Weiterlesen

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Staatlich anerkannter Deutscher Recht.Konsulent ist jede Person, die sich nach dem Gesetz, betreffend die Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich,Deutscher Recht-Konsulent legitimieren kann. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1211281-nr17-gesetz-rechtspflege-im-deutschen-reich/ Zitat aus dem Gesetz: Deutscher Recht-Konsulent kann nur die Person sein, die dem Reichsvererein Justitia Deutschland angehört und nach dessen aktueller Satzung handelt. Der Deutsche Recht-Konsulent kurz „DRK“, unterliegt nur dem … Weiterlesen

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Staatlich anerkannter Deutscher Recht.Konsulent ist jede Person, die sich nach dem Gesetz, betreffend die Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich,Deutscher Recht-Konsulent legitimieren kann. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1211281-nr17-gesetz-rechtspflege-im-deutschen-reich/ Zitat aus dem Gesetz: Deutscher Recht-Konsulent kann nur die Person sein, die dem Reichsvererein Justitia Deutschland angehört und nach dessen aktueller Satzung handelt. Der Deutsche Recht-Konsulent kurz „DRK“, unterliegt nur dem … Weiterlesen

Was geschah mit den Rechtskonsulenten ab 1919

entnommen aus: http://www.koeblergerhard.de/ZRG126Internetrezensionen2009/RueckerSimone-Rechtsberatung.htm Rücker, Simone, Rechtsberatung. Das Rechtsberatungswesen von 1919-1945 und die Entstehung des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes von 1935 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 54). Mohr (Siebeck), Tübingen 2007. XX, 517 S. Besprochen von Werner Schubert. Bisher fehlte eine fundierte Untersuchung über das gesamte Rechtsberatungswesen der Weimarer Zeit und der NS-Zeit. Insbesondere ist die Entstehung … Weiterlesen