Von der Staatenlosigkeit in die Staatsangehörigkeit, vom Reichsbürger zum Staatsbürger
Der Weg zur tatsächlichen Staatsangehörigkeit zu Deutschland als Ganzes und die Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit Artikel 2 – Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Übereinkommens: bedeutet „Staatsangehörigkeit“ das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit einer Person hin; Artikel 11 – Entscheidungen Jeder Vertragsstaat … Weiterlesen