Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten e.V.
Staatlich anerkannter Deutscher Recht.Konsulent ist jede Person, die sich nach dem Gesetz, betreffend die Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich,Deutscher Recht-Konsulent legitimieren kann. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1211281-nr17-gesetz-rechtspflege-im-deutschen-reich/ Zitat aus dem Gesetz: Deutscher Recht-Konsulent kann nur die Person sein, die dem Reichsvererein Justitia Deutschland angehört und nach dessen aktueller Satzung handelt. Der Deutsche Recht-Konsulent kurz „DRK“, unterliegt nur dem … Weiterlesen