Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten e.V.

Staatlich anerkannter Deutscher Recht.Konsulent ist jede Person, die sich nach dem Gesetz, betreffend die Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich,Deutscher Recht-Konsulent legitimieren kann. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1211281-nr17-gesetz-rechtspflege-im-deutschen-reich/ Zitat aus dem Gesetz: Deutscher Recht-Konsulent kann nur die Person sein, die dem Reichsvererein Justitia Deutschland angehört und nach dessen aktueller Satzung handelt. Der Deutsche Recht-Konsulent kurz „DRK“, unterliegt nur dem … Weiterlesen

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Staatlich anerkannter Deutscher Recht.Konsulent ist jede Person, die sich nach dem Gesetz, betreffend die Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich,Deutscher Recht-Konsulent legitimieren kann. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1211281-nr17-gesetz-rechtspflege-im-deutschen-reich/ Zitat aus dem Gesetz: Deutscher Recht-Konsulent kann nur die Person sein, die dem Reichsvererein Justitia Deutschland angehört und nach dessen aktueller Satzung handelt. Der Deutsche Recht-Konsulent kurz „DRK“, unterliegt nur dem … Weiterlesen

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Staatlich anerkannter Deutscher Recht.Konsulent ist jede Person, die sich nach dem Gesetz, betreffend die Angelegenheiten der Rechtspflege im Deutschen Reich,Deutscher Recht-Konsulent legitimieren kann. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1211281-nr17-gesetz-rechtspflege-im-deutschen-reich/ Zitat aus dem Gesetz: Deutscher Recht-Konsulent kann nur die Person sein, die dem Reichsvererein Justitia Deutschland angehört und nach dessen aktueller Satzung handelt. Der Deutsche Recht-Konsulent kurz „DRK“, unterliegt nur dem … Weiterlesen

Reichsbürgerrechte gehen vor den Rechten deutscher Staatsangehörige ab 1934 – Zusammenfassung

Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre [„Nürnberger Gesetze“], 15. September 1935, und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935 Zusammenfassung Die sogenannten „Nürnberger Gesetze“ vom 15. September 1935, proklamiert am Ende des jährlich in Nürnberg abgehaltenen NSDAP-Parteitages, bildeten die juristische Grundlage der innerstaatlichen Ausgrenzung aller Deutschen, die fortan unter … Weiterlesen

Was geschah mit den Rechtskonsulenten ab 1919

entnommen aus: http://www.koeblergerhard.de/ZRG126Internetrezensionen2009/RueckerSimone-Rechtsberatung.htm Rücker, Simone, Rechtsberatung. Das Rechtsberatungswesen von 1919-1945 und die Entstehung des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes von 1935 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 54). Mohr (Siebeck), Tübingen 2007. XX, 517 S. Besprochen von Werner Schubert. Bisher fehlte eine fundierte Untersuchung über das gesamte Rechtsberatungswesen der Weimarer Zeit und der NS-Zeit. Insbesondere ist die Entstehung … Weiterlesen

Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht

Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Rechtvom 20. September 1945 in Kraft getreten am 20. September 1945 für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch Erstes Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I. S. 437), jedoch ohne die Wirkung der Wiederauflebung der aufgehobenen Gesetze für die DDR außer Wirkung gesetzt … Weiterlesen

Dreizehnte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 01.07.1943

Dreizehnte Verordnung zum Reichsbürgergesetz.Vom 1. Juli 1943.Auf Grund des § 3 des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1146) wird folgendes verordnet: § 1. (1) Strafbare Handlungen von Juden werden durch die Polizei geahndet. (2) Die Polenstrafrechtsverordnung vom 4. Dezember 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 759) gilt nicht mehr für Juden. § 2. (1) … Weiterlesen

Zwölfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz am 25.04.1943

Zwölfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. April 1943 aufgehoben infolge der Aufhebung des, durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehobenen Reichsbürgergesetz Auf Grund des § 3 des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 (RGBl. I. S. 1146) wird folgendes verordnet: § 1. (1) Die Staatsangehörigkeit kann widerruflich zuerkannt werden. Die Staatsangehörigkeit auf Widerruf … Weiterlesen

Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz am 25.11.1941

Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 aufgehoben infolge der Aufhebung des, durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehobenen Reichsbürgergesetz Auf Grund des § 3 des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 (RGBl. I. S. 1146) wird folgendes verordnet: § 1. Ein Jude, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann nicht … Weiterlesen

Zehnte Verordnung zum Reichsbürgergesetz am 04.07.1939

Zehnte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 4. Juli 1939 aufgehoben infolge der Aufhebung des, durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehobenen Reichsbürgergesetz Auf Grund des § 3 des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 (RGBl. I. S. 1146) wird folgendes verordnet: Artikel I. Reichsvereinigung der Juden § 1. (1) Die Juden werden in einer … Weiterlesen