Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz am 14.06.1938

Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. Juni 1938 aufgehoben infolge der Aufhebung des, durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehobenen Reichsbürgergesetz Auf Grund des § 3 des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 (RGBl. I. S. 1146) wird folgendes verordnet: Artikel I. § 1. (1) Ein Gewerbebetrieb gilt als jüdisch, wenn der Inhaber … Weiterlesen

Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz am 14.11.1935

Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 geändert bzw. ergänzt durch Siebente Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 5. Dezember 1938 (RGBl. I. S. 1751), Neunte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 5. Mai 1939 (RGBl. I. S. 891). aufgehoben infolge der Aufhebung des, durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 aufgehobenen Reichsbürgergesetz Auf Grund des § … Weiterlesen

Reichsbürgergesetz

Reichsbürgergesetz.vom 15. September 1935.aufgehoben durch das Gesetz Nr. 1 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland vom 20. September 1945 (ABl. S. 6) Der Reichstag hat einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: § 1. (1) Staatsbürger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist. (2) Die Staatsangehörigkeit wird … Weiterlesen

Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre

Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 geändert durch Erlaß des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei vom 29. Mai 1941 (RGBl. I. S. 295) aufgehoben durch das Gesetz Nr. 1 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland vom 20. September 1945 (ABl. S. 3) Durchdrungen von der … Weiterlesen

Gesetz über die Aufhebung des Reichsrats vom 14.02.1934

Gesetz über die Aufhebung des Reichsratsvom  14. Februar 1934.Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: § 1. (1) Der Reichsrat wird aufgehoben. (2) Die Vertretungen der Länder beim Reich fallen fort. § 2. (1) Die Mitwirkung des Reichsrats in Rechtsetzung und Verwaltung fällt fort. (2) Soweit der Reichsrat selbständig tätig wurde, … Weiterlesen